Auden AG fordert die Auden Group GmbH zur Einzahlung der ausstehenden Einlagen auf
Berlin, den 29. Dezember 2017 – Die Auden AG hat ihre Aktionärin, die Auden Group GmbH, aufgefordert, die Einzahlung der ausstehenden Einlagen in das Grundkapital aus der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen vom Dezember 2016 bis zum 12. Januar 2018 vorzunehmen. Die Aufforderung über eine Zahlung von 1.521.300,00 Euro auf den Ausgabebetrag für die gezeichneten Aktien wurde gem. § 63 Abs. 1 AktG im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Auden Group GmbH hatte sich bei der genannten Kapitalerhöhung gegenüber der Auden AG verpflichtet, insgesamt knapp 2,1 Millionen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. Allerdings ist die Auden Group GmbH ihrer Verpflichtung zur Einzahlung auf das Grundkapital und zur Zahlung des darüber hinausgehenden Bezugspreises bis heute nicht im vollem Umfang nachgekommen. Somit hat die Auden AG gegenüber der Auden Group GmbH derzeit eine Forderung in Höhe von rund 11,9 Millionen Euro. Die Auden Group GmbH führt an, ihrerseits Forderungen in Höhe von ca. 9,4 Millionen Euro gegen die Auden AG unter anderem im Zusammenhang mit Anteilskäufen von Beteiligungen für die Auden AG zu haben. Diese Forderungen werden dem Grund und der Höhe nach bestritten und unterliegen einer detaillierten Prüfung durch die Verwaltung der Auden AG, die gegebenenfalls einen externen Prüfer zur Untersuchung der Vorfälle hinzuzieht. Hintergrund dieser Forderungen sind heutige Beteiligungen der Auden AG, die der Auden AG unstreitig gehören, die allerdings von der Auden Group GmbH bezahlt wurden. Im eventuellen Falle einer möglichen Aufrechnung der wechselseitigen Forderungen, wäre die Kapitalerhöhung aus Dezember 2016 weitgehend vollzogen, mit Ausnahme der Einzahlung auf das Grundkapital, zu der eine Aufrechnung ausgeschlossen ist. Sofern sich eine Aufrechnung ergeben sollte, prüft der Vorstand die Möglichkeit einer Beschlussfassung durch die Aktionäre über eine solche Maßnahme auf der kommenden Hauptversammlung der Auden AG. Der Vorstand behält sich im Zusammenhang mit der nicht vollständig eingezahlten Kapitalerhöhung zivil- als auch strafrechtliche Maßnahmen gegen ehemalige Organe der Auden AG ausdrücklich vor.