AUDEN AG: Bekanntmachung über die Festlegung des Bezugspreises auf EUR 7,00 je neuer Aktie aus der von der Hauptversammlung beschlossenen Kapitalerhöhung
Berlin – 25. Oktober 2016
Der Vorstand der Auden AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis auf EUR 7,00 je neuer Aktie aus der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. Juli 2016 beschlossenen ordentlichen Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre festgelegt.Das Grundkapital wird von derzeit EUR 6.691.263,00 um bis zu EUR 2.230.421,00 auf bis zu EUR 8.921.684,00 durch Ausgabe von bis zu 2.230.421 neuen, auf den Inhaber lautenden Nennbetragsaktien gegen Bareinlage erhöht (im Folgenden „die Neuen Aktien“). Der Ausgabebetrag der Neuen Aktien beträgt EUR 1,00 pro Nennbetragsaktie. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2016 voll gewinnanteilberechtigt und werden den Aktionären der Auden AG im Bezugsverhältnis von 3 : 1 (d.h. für drei bestehende Aktien kann eine neue Aktie der Gesellschaft bezogen werden) angeboten. Die Bezugsfrist für die Kapitalerhöhung beginnt vorbehaltlich der Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht voraussichtlich Ende Oktober 2016. Die Transaktion wird von der Dero Bank AG, München, begleitet.
Alle Neuen Aktien, die nicht von den Aktionären der Auden AG im Rahmen des Bezugsangebots gezeichnet werden, sollen im Rahmen einer Privatplatzierung ausgesuchten Investoren zum Bezugspreis zur Zeichnung angeboten werden.
Nähere Einzelheiten zur Bezugsrechtskapitalerhöhung können dem Wertpapierprospekt der Auden AG, der nach seiner in Kürze erwarteten Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf der Internetseite der Auden AG veröffentlicht wird, sowie dem Bezugsangebot entnommen werden.